der Residenz am Kurpark Bad Langensalza GmbH & Co.KG
- Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, sobald die gemietete Wohneinheit (Ferienwohnung) bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 14 Uhr und endet am Abreisetag um 10 Uhr. Es wird gebeten, dem Vermieter die voraussichtliche Ankunftszeit mitzuteilen.
- Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
- Für Gastaufnahmeverträge gelten die Bestimmungen des Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches. Nach § 522 BGB wird der Mieter nicht dadurch von der Entrichtung des vereinbarten Mietzinses befreit, wenn er auch in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, wie z.B Urlaubssperre, Krankheit, Tod usw., oder solche, die der Vermieter nicht zu vertreten war, wie z.B schlechtes Wetter, Abbestellfristen für gemietete Unterkünfte sieht der Gesetzgeber nicht vor.
- Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis einschließlich des Verpflegungsanteils zu zahlen. Hierfür werden folgende Stornierungsgründe fällig, in jedem Falle mindestens 10 %.
- Bis 45. Tag vor Reiseantritt 10 %
- 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 30 %
- 29. bis 22. tag vor Reiseantritt 60 %
- ab 21. Tag vor Reiseantritt 80 %
- Der Gastgeber ist gehalten, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen die betreffende Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten. Bis zur anderweitigen Vergebung der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages nach Ziff. 5 errechneten Betrag zu zahlen.
- Erfüllungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebes. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Mühlhausen HRB 5272